Hinweisgeberportal
Interne Meldestelle der Liberty Damenmoden GmbH nach Hinweisgeberschutzgesetz
Liberty Damenmoden GmbH unterliegt den gesetzlichen Regelungen der Whistleblowing-Richtlinie (EU) 2019/1937.
„Whistleblowing“ beschreibt die Mitteilung oder Veröffentlichung von Informationen über Missstände (straf- und bußgeldbewehrte Vorkommnisse) in Unternehmen oder auch öffentlichen Stellen. Die Richtlinie schützt Hinweisgeber vor Repressalien, die im beruflichen Umfeld Hinweise auf Rechtsverstöße melden möchten.
In Deutschland gibt es dafür das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Hierin wird der Umgang mit Hinweisen und der Schutz der Hinweisgeber festgelegt.
Liberty Damenmoden GmbH stellt hierfür einen vertraulichen Meldekanal über einen extra dafür beauftragten Dienstleister (Hinweisgeberportal für den Mittelstand - HGPM -) für Meldungen zu unserem Unternehmen bereit.
Über dieses Portal können Sie geschützt mit HGPM wahlweise anonym oder personalisiert kommunizieren.
Durch HGPM erfolgt eine fachlich qualifizierte Bewertung der Meldung hinsichtlich der Stichhaltigkeit und zur Ableitung von Folgemaßnahmen unter strengster Wahrung der Vertraulichkeit. Das können beispielsweise interne Untersuchungen beim Beschäftigungsgeber sein. Betroffene Arbeitseinheiten oder Personen können hierzu kontaktiert werden. HGPM nimmt unter Wahrung der Vertraulichkeit Kontakt zu festgelegten Beauftragten im Unternehmen auf.
Über das zur Verfügung gestellte Portal besteht jederzeit die Möglichkeit für den Hinweisgeber, seine Meldung, egal ob anonym oder personalisiert abgegeben, zu ergänzen bzw. den Status der Bearbeitung nachzuverfolgen.
Möchten Sie eine Meldung vornehmen, können Sie dies über den Link https://liberty-woman.hinweisgeberportal-mittelstand.de vornehmen.
Über den QR-Code können Sie ebenfalls das Portal erreichen.
Ebenfalls können Sie eine Meldung auch per Telefon abgeben: +49 7531-584 79 93 Neben der internen Meldestelle können Sie sich auch an die externe Meldestelle beim Ministerium für Justiz wenden.